Marina Wallmeyer berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bereich des gesamten individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Sie berät zudem Personalabteilungen bei der Vorbereitung und Umsetzung von Personalmaßnahmen, gestaltet Arbeitsverträge und begleitet Geschäftsführer und Vorstände sowie leitende Angestellte, insbesondere im Zusammenhang mit der Beendigung von Anstellungsverhältnissen.
Rechtsanwältin
Marina Wallmeyer
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- Individual- und Kollektivarbeitsrecht
- Compliance & Datenschutz im Arbeitsrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht und Sonderarbeitsrecht
- Restrukturierung
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seit 2026: Rechtsanwältin in der Kanzlei HAPPE ARBEITSRECHT
2024 bis 2026: Referendariat am Landgericht Dortmund, 2. juristisches Staatsexamen2016 bis 2023: Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld, 1. juristisches Staatsexamen