Rechtsanwalt

Gerrit Olschewski

Gerrit Olschewski berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragestellungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Im Individualarbeitsrecht ist er forensisch tätig und führt für Unternehmen wie für Arbeitnehmer Streitigkeiten vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten. Er berät Personalabteilungen bei der Vorbereitung und Umsetzung sämtlicher Personalmaßnahmen, gestaltet Arbeitsverträge und begleitet Arbeitnehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte, insbesondere im Zusammenhang mit der Beendigung von Anstellungsverhältnissen. Im Kollektivarbeitsrecht verhandelt er mit Betriebsräten, gestaltet Betriebsvereinbarungen und vertritt die Betriebsparteien in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren. Gerrit Olschewski hält zudem Vorträge zu allen arbeitsrechtlichen Themenstellungen.