Kündigungsschutz
Eine arbeitsrechtliche Kündigung unterliegt hohen Anforderungen und erweist sich häufig als unwirksam. Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und unterstützen Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen. Achtung: Erhebt ein Arbeitnehmer nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung Kündigungsschutzklage, gilt die Kündigung als wirksam (§§ 4, 7 KSchG). Manchmal ist also Eile geboten!