Dr. Nico Happe ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Führungskräfte außergerichtlich und gerichtlich hochspezialisiert in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts ebenso wie in den angrenzenden Rechtsgebieten. Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen begleitet er sowohl strategisch als auch in konkreten Fragen der betrieblichen Mitbestimmung. Einen besonderen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Nico Happe
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- Individual- und Kollektivarbeitsrecht
- Datenschutzrecht
- Handelsvertreterrecht und allgemeines Zivilrecht
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2024 bis 2025: selbstständiger Rechtsanwalt, Kanzlei Wruck & Wagner bzw. Wagner//Happe Arbeitsrecht, Bielefeld
2016 bis 2024: angestellter Rechtsanwalt in einer führenden ostwestfälischen Arbeitsrechtskanzlei
2016: Promotion zum Dr. jur. an der Fakultät für Rechtswissenschaften
der Universität Bielefeld. Dissertationsschrift: Die persönliche
Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern
2014 bis 2016: Referendariat am Landgericht Bielefeld -
Die persönliche Rechtsstellung von Betriebsräten: Dissertation 2016.