Christiane Herzig ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Mit ihrer langjährigen Expertise berät und vertritt sie gleichermaßen Arbeitnehmer und Führungskräfte in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Ein klarer Fokus auf den Mandanten, flexible Möglichkeiten für Kontaktaufnahme und Kommunikation sowie Verständnis für die Feinheiten eines jeden Falls stehen für sie im Vordergrund.
Ihre Mandanten schätzen insbesondere die fachliche Kompetenz und ihr Einfühlungsvermögen, mit welchem sie sich ihren Fällen engagiert annimmt. Sie profitieren von ihrer strategischen Denkweise und der Fähigkeit, ihre Ansprüche effizient und zielgerichtet durchzusetzen. Nicht nur vor Gericht, sondern auch außergerichtlich erzielt Frau Herzig aufgrund ihres ausgeprägten Verhandlungsgeschicks und ihrer hohen Durchsetzungskraft wirtschaftlich attraktive Ergebnisse. Frau Herzig ist Rechtsanwältin aus Überzeugung und Leidenschaft.
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Christiane Herzig
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Individual- und Kollektivarbeitsrecht
Allgemeines Zivilrecht
Sozialrecht -
seit 2025: Rechtsanwältin in der Kanzlei Happe Arbeitsrecht
2009 bis 2025: angestellte Rechtsanwältin in einer führenden ostwestfälischen Arbeitsrechtskanzlei
2006 bis 2009: Personalleiterin eines mittelständischen Unternehmens mit etwa 700 Mitarbeitenden
2004 bis 2006: Tätigkeit als Allgemeinanwältin
2003: Zusatzqualifikation als Diplom-Wirtschaftsjuristin (IDB)
1994 bis 2002: Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld, Referendariat am LG Bielefeld