Als ausschließlich arbeits- und betriebsverfassungsrechtlich ausgerichtete Kanzlei vertreten wir fachkundig und engagiert die Interessen unserer Mandanten.
Mit zwei Berufsträgern, die jeweils den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" tragen, erzielen wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihre rechtlichen Herausforderungen. Das kann außergerichtlich in konstruktiven Verhandlungen, aber auch streitig vor Gericht geschehen. Dabei stehen wir Ihnen in allen Belangen des Arbeitsrechts zur Seite, sei es bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Beratung bei Kündigungen oder der Vertretung vor Gericht.